Skript oder Lehrbuch?

"Das Problem bei den meisten gängigen Lehrbüchern besteht neben dem hohen Preis darin, dass sie von Profs geschrieben wurden, die offenbar nicht die geringste Ahnung davon haben, wie man ein Buch gestaltet, mit dem auch wirklich lernen kann.

In der Regel gähnt Euch dort eine riesige Bleiwüste an, die bei Seite 1 anfängt und bei Seite 700 + X aufhört. (Diese Werke sind in der Regel daran zu erkennen, dass im Vorwort etwas von wegen "Kurz-Lehrbuch" steht).

Vom Layout her sind viele dieser Bücher eine Katastrophe; es gibt keine Übersichten, keine Schemata, keine Zusammenfassungen, kaum Fälle, anhand derer das abstrakte Stoffmaterial veranschaulicht wird; allenfalls tauchen ab und zu verkrüppelte Mini-Fällchen auf, die euch auch nicht viel weiterhelfen, da sie in der Regel unsystematisch "hingeklatscht" wurden.

Die Schwerpunktsetzung ist in vielen Büchern auch absolut "klausurfern", da wirklich wichtige Dinge oft nur kurz angesprochen werden, wohingegen echt nicht interessierende Dinge wie der Straftatbestand der Doppelehe, § 171 StGB, aufs Ausführlichste erläuchtert werden.

Daher werden bei den in Anschluss an die jeweiligen Vorlesungen folgenden Literaturempfehlungen neben den klassischen Lehrbüchern auch Skripte empfohlen, da diese teilweise eine vernünftigere Auswahl des wirklich examensrelevanten Stoffes bieten, Überflüssiges dagegen weitgehend ausblenden."

(aus: Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis Sommersemester 2006 Köln, Herausgeber: Fachschaft Jura der Universität zu Köln).

Richter-Skripte bieten:

Schemata,

Fälle mit Lösungen im Gutachtenstil,

klare Sprache,

Konzentration auf das Wesentliche,

Zusammenfassungen,

Wiederholungsfragen,

keine Erläuterungen zum Straftatbestand "Doppelehe",

und vor allem nie mehr als 140 Seiten (Ausnahme: Streitstände).